§ 14 Abs. 4 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bezieht sich auf die Angaben, die in einer Rechnung enthalten sein müssen, um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Konkret geht es dabei um die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung.
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